Warum leben Muslime unterschiedlich streng nach religiösen Regeln?

Illustration dreier Männer beim Gebet in einem Innenraum

Muslime leben religiöse Regeln unterschiedlich, weil Auslegung, persönliche Überzeugung und Alltag nicht bei allen gleich zusammenspielen. Manche Unterschiede betreffen die Frage, was eine Regel verlangt. Andere betreffen die Regelmäßigkeit der Praxis oder eine anerkannte Ausnahme.

„Streng“ ist deshalb kein besonders genauer Maßstab. Meinen wir häufiges Beten, eine bestimmte Kleidung, zusätzliche freiwillige Übungen oder Erwartungen an andere? Das sind verschiedene Dinge. Wer sie auseinanderhält, versteht einzelne Menschen besser.

Gemeinsamer Glaube bedeutet nicht denselben Tagesablauf

Ein Mensch kann eine religiöse Pflicht anerkennen und sie trotzdem nicht regelmäßig erfüllen. Umgekehrt kann jemand einem anderen anerkannten Verständnis folgen und gerade darin religiöse Treue sehen. Sichtbares Verhalten allein verrät nicht, welche Erklärung zutrifft.

Eine 2012 veröffentlichte Pew-Untersuchung mit mehr als 38.000 Interviews in 39 Ländern und Gebieten fand breite gemeinsame Glaubensüberzeugungen, aber deutliche Unterschiede etwa bei Gebeten und der Bedeutung von Religion im Leben. Das sind historische Befragungsdaten, keine aktuelle Vermessung aller Muslime.

Auch ein einzelner Wert sagt wenig über die ganze Person. Wer selten in eine Moschee geht, kann privat beten, fasten und andere Menschen zuverlässig unterstützen. Aus einer beobachteten Gewohnheit sollte man daher keine vollständige Rangliste der Frömmigkeit ableiten.

Scharia und Fiqh: Orientierung und menschliche Auslegung

Die Rechtswissenschaftlerin Asifa Quraishi-Landes erklärt in „Understanding Sharia in an American Context“ eine wichtige Unterscheidung. Scharia bezeichnet im religiösen Verständnis die göttliche Orientierung. Fiqh ist das menschliche Bemühen, daraus konkrete Regeln zu verstehen und zu formulieren.

Darüber können kundige Gelehrte verschiedener Meinung sein. Das heißt nicht, dass jede beliebige Behauptung gleich gut begründet wäre. Es heißt aber, dass unterschiedliche Auffassungen innerhalb einer religiösen Gelehrtentradition entstehen können.

Das Pluralism Project in Harvard nennt vier sunnitische Rechtsschulen: Hanafi, Maliki, Schafi’i und Hanbali. In schiitischen Traditionen ist besonders die dschafaritische Schule bekannt. Die Namen bezeichnen gewachsene Auslegungstraditionen. Sie sind keine einfache Skala von „locker“ bis „besonders streng“.

Pflicht, Empfehlung und Erlaubnis sind nicht dasselbe

Die muslimische Forschungseinrichtung Yaqeen Institute erläutert fünf Kategorien, in die Handlungen eingeordnet werden können: verpflichtend, empfohlen, erlaubt, missbilligt und verboten. Diese Unterscheidung macht einen großen Unterschied.

Wer eine empfohlene zusätzliche Übung ausführt, erfüllt nicht bloß dieselbe Pflicht gewissenhafter. Er tut etwas Zusätzliches. Wer auf etwas Erlaubtes freiwillig verzichtet, erklärt es damit noch nicht für alle anderen zum Verbot. Und zwei Gelehrte können schon bei der Einordnung einer konkreten Frage unterschiedlicher Meinung sein.

Die ägyptische Dar al-Ifta beschreibt in einer Antwort von 2003 Unterschiede in nachgeordneten Rechtsfragen als mögliche Quelle von Flexibilität. Das ist die religiöse Einschätzung dieser Institution, kein Beleg dafür, dass alle Gelehrten jede Auffassung gleich bewerten. Es zeigt aber: Unterschiedlichkeit wird nicht zwangsläufig als Ungehorsam verstanden.

Eine Ausnahme kann selbst zur religiösen Regel gehören

Stellen Sie sich vor, Sie sehen jemanden während des Ramadan essen. Von außen ist nicht zu erkennen, ob die Person eine Pflicht ignoriert, gar nicht muslimisch ist oder eine religiös anerkannte Ausnahme in Anspruch nimmt.

Eine Dar-al-Ifta-Antwort von 2013 behandelt etwa regelmäßige berufliche Reisen. Unter den dort erläuterten Bedingungen darf eine reisende Person auf das Fasten verzichten und versäumte Tage nachholen. Die Antwort verweist auf Koran 2:185.

Eine Erleichterung anzuwenden ist etwas anderes, als eine Pflicht grundsätzlich abzulehnen. Welche Voraussetzungen im Einzelfall gelten, hängt auch von der Frage und der herangezogenen Auslegung ab. Der flüchtige Blick auf einen anderen Menschen reicht dafür nicht aus.

Familie, persönliche Entscheidungen und staatliches Recht

Religiöse Praxis wird in Familien und Gemeinden gelernt. Dort begegnet man bestimmten Gebeten, Festen und Erwartungen. Das erklärt einen Teil des Umfelds, legt aber nicht jede spätere Entscheidung fest. Geschwister können dieselben Bräuche sehr unterschiedlich weiterführen.

Außerdem darf man persönliche Frömmigkeit nicht mit staatlicher Regulierung verwechseln. Der Überblick des US-amerikanischen Federal Judicial Center beschreibt verschiedene Rechtssysteme: In manchen Ländern prägt islamisches Recht viele Bereiche, in anderen bestimmte Felder wie Familienangelegenheiten oder Finanzen.

Eine staatlich durchgesetzte Vorschrift und eine freiwillig gewählte Übung betreffen verschiedene Arten von Autorität. Deshalb lohnt die Rückfrage: Handelt es sich um ein Gesetz, einen Familienbrauch, eine religiöse Empfehlung oder eine eigene Entscheidung?

Die Entfernung von Mekka misst keine Frömmigkeit

Mekka spielt für Pilgerfahrt und Gebetsrichtung eine zentrale Rolle. Daraus folgt nicht, dass räumliche Nähe automatisch stärkeren Glauben bedeutet. Geografie allein erklärt die Haltung eines einzelnen Menschen nicht.

Auch weit von der Arabischen Halbinsel entfernt leben große muslimische Gemeinschaften. In Pews Untersuchung von Süd- und Südostasien sind Indonesien und Malaysia Länder mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit. Entfernung und Minderheitenstatus sind also ebenfalls nicht dasselbe.

Spiritualität und moderne Medien liefern keine einfache Erklärung

Manchmal wird Sufismus mit einer grundsätzlich regelfreien Form des Islam verwechselt. Das Pluralism Project beschreibt Sufismus dagegen als eine Ausrichtung auf die innere Hingabe, die äußere religiöse Praxis beleben und ergänzen kann. Spirituelle Vertiefung und diszipliniertes Üben können zusammengehören.

Eine US-Befragung von 2017 illustriert weitere Unterschiede: Rund vier von zehn muslimischen Befragten berichteten von allen fünf täglichen Gebeten, etwa acht von zehn vom Fasten im Ramadan. Die Mehrheit sah mehr als eine mögliche Auslegung des Islam. Das sind Selbstauskünfte aus einem bestimmten Land und Jahr.

Auch Internetnutzung macht Menschen nicht zwangsläufig weniger religiös. Eine Pew-Auswertung von 2013 fand Zusammenhänge mit offeneren Einstellungen zu westlicher Unterhaltung. Daraus folgt keine Aussage, dass Betroffene weniger beteten oder Regeln grundsätzlich aufgaben. Eine Einstellung zu Filmen ist etwas anderes als eine religiöse Alltagspraxis.

Am meisten hilft deshalb eine konkrete, respektvolle Frage: „Wie verstehst du diese Praxis?“ Damit erfährt man mehr als mit dem schnellen Etikett „streng“ oder „locker“.

Veröffentlicht von ki-lian. Über unseren Redaktionsprozess.

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